VERTRETUNG IN SCHEIDUNGSSACHEN
Wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft gescheitert ist, finden Sie bei uns professionelle Hilfe zur Regelung aller mit der Trennung einhergehenden Probleme. Wir kümmern uns nicht nur um die Durchführung des Scheidungsverfahrens, sondern beachten auch die Wahrung Ihrer wirtschaftlichen Interessen, denn mit der Beendigung einer Ehe sind regelmäßig in weitem Umfang vermögens- und güterrechtliche Fragen zu klären. Durch unsere langjährige Erfahrung und ständige Fortbildung können wir bei der Vielzahl der im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung zu klärenden Gesichtspunkte und der Komplexität der zu regelnden Materien eine optimale Beratung garantieren. Diese beinhaltet insbesondere auch die Erarbeitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen, die regelmäßig zu einer Vereinfachung und Verkürzung des emotional stark belastenden Verfahrens führen. Regelmäßig in jeder Scheidungssache zu beachten sind folgende Problemkreise:
VERSORGUNGSAUSGLEICH
Im Versorgungsausgleichsverfahren werden Rentenanwartschaften übertragen. Dies trifft regelmäßig den Ehepartner, der die größeren Einkünfte erzielt. Vom Versorgungsausgleich wird auch die private Altersvorsorge erfasst, zum Beispiel Riester-Renten und zahlreiche Lebensversicherungen. Die Folgen für Sie sind äußerst weitreichend, da sie die Höhe Ihrer Altersversorgung betreffen.
HAUSRATSVERTEILUNG
Zumeist zieht die Trennung der Eheleute eine räumliche Trennung nach sich. Es ist dann eine Regelung zur Hausratsverteilung zu treffen. Eine faire und interessengerechte Lösung ist dabei im allseitigen Interesse.
TRENNUNGSUNTERHALT UND NACHEHELICHER EHEGATTENUNTERHALT
Soweit ein Ehepartner über ein deutlich schlechteres Einkommen verfügt, wird zu prüfen sein, ob ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht. Ferner kann sich die Frage stellen, ob auch über die Ehezeit hinaus ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt besteht. Die Regelungsmaterie hat inzwischen eine selbst für Juristen schwer durchschaubare Komplexität erreicht. Sie sollten in diesen häufig existentiellen Fragen daher unbedingt auf den spezialisierten Rechtsrat zurückgreifen, der Ihnen durch uns geboten wird.
ZUGEWINNAUSGLEICH
Im Zugewinnausgleichsverfahren wird ermittelt, welcher Ehepartner den größeren Vermögenszuwachs während der Ehezeit erfahren hat. Dieser Ehepartner ist gegenüber dem anderen Ehepartner zum Ausgleich durch Zahlung in Geld verpflichtet. Es geht hierbei häufig um die Durchsetzung oder Abwehr erheblicher Forderungen.
NICHTEHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFT
Außerhalb der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Partner leben zahllose Menschen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Besondere gesetzliche Regelungen bestehen hierfür nicht. Gleichwohl können Regelungsbedürfnisse bestehen. Es können dann vertragliche Regelungen geschaffen werden. Ferner kann es im Trennungsfall dazu kommen, dass vermögensrechtliche Auseinandersetzungen vorzunehmen sind. Gemeinsames Eigentum und gemeinsam eingegangene vertragliche Verpflichtungen können der Abwicklung bedürfen. Auch insoweit kann durch besonderes Erfahrungswissen und aufgrund stetiger Weiterbildung auf unsere besondere Kompetenz zurückgegriffen werden.
VERFAHREN IN ABSTAMMUNGSSACHEN
Es kommt immer wieder vor, dass Unsicherheiten darüber bestehen, wer der Vater eines Kindes ist. Wenn keine Bereitschaft zu einer freiwilligen Klärung der Verhältnisse besteht, gebietet es der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch aller Beteiligten auf Achtung ihrer Persönlichkeitsrechte, offen und transparent vorzugehen. Einem gerichtlichen Abstammungsverfahren können die Betroffenen nicht entgegentreten.
Soweit ein Abstammungsverfahren den Beweis der Vaterschaft oder Scheinvaterschaft ergibt, kann sich die Frage anschließen, ob eine Vaterschaftsanfechtung oder Vaterschaftsfeststellung betrieben werden sollte. Daran knüpfen sich zahlreiche Folgefragen, insbesondere unterhaltsrechtlicher Natur. Für die Begleitung der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Abwägungen stehen wir Ihnen mit unserer besonderen Kompetenz in diesem Rechtsgebiet zur Verfügung.
AUSEINANDERSETZUNG GEMEINSAMEN EIGENTUMS
Es bedarf ferner häufig der Auseinandersetzung gemeinsamen Eigentums. Beispielhaft ist das zur Ehezeit gemeinsam erworbene Eigenheim anzuführen. Insoweit bedarf es tragfähiger Lösungen.
Eine zusätzliche Schwierigkeit erlangen Scheidungsverfahren häufig durch gemeinsame Kinder.
KINDESUNTERHALT
Der Elternteil, der nach einer Trennung nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit den Kindern lebt, ist regelmäßig zur Leistung von Kindesunterhalt durch Geldzahlung verpflichtet. Die Höhe und die Dauer der Kindesunterhaltsleistung ist von vielfältigen Gesichtspunkten abhängig. Auch hier gilt, dass die Bedeutung der Angelegenheit und Komplexität der Materie die Einholung des Rates von Experten notwendig macht.
UMGANG
Für den Elternteil, der nach einer Trennung nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit den Kindern lebt, ist häufig ferner der Umgang regelungsbedürftig. Hierbei gilt es die Interessen der getrennt lebenden Eltern und der Kinder in Einklang zu bringen. Die Hinzuziehung externen Rates kann in diesen Fällen häufig zu einer Versachlichung führen und eine regelmäßig vorzugswürdige einverständliche Lösung fördern.
SORGERECHT
Der Gesetzgeber geht von dem Leitbild aus, dass Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinschaftlich ausüben. Können sich Ehepartner nach der Trennung über die grundsätzlichen Fragen betreffend die gemeinsamen Kinder jedoch nicht mehr einigen, dann bleibt im Sinne des Kindeswohls gleichwohl nur die Möglichkeit der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil. In diesen emotional äußerst belastenden und langwierigen Verfahren bieten wir Ihnen auf der Grundlage langjähriger Erfahrung eine umfassende Beratung und Begleitung der Angelegenheit.
UNTERHALTSVERFAHREN
Das Unterhaltsrecht kommt in zahllosen Konstellationen zum Tragen. Klassisch und allseits bekannt sind die Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder Ehegatten. Darüber hinaus können auch Unterhaltspflichten von Großeltern gegenüber ihren Enkeln oder von Kindern gegenüber ihren Eltern begründet sein. Die Regelungsmaterie hat einen Komplexitätsgrad erreicht, der über juristisches Allgemeinwissen hinaus besonderer Kenntnisse bedarf, die wir Ihnen aufgrund langjähriger Erfahrung und konsequenter Fortbildung bieten. Für den Unterhaltsberechtigten ist neben der Ermittlung und Festsetzung seiner Ansprüche die Durchsetzung von entscheidender Bedeutung, notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung. Auch insoweit stehen wir Ihnen mit besonderer Kompetenz zur effizienten Rechtswahrnehmung zur Verfügung.
VERFAHREN IN KINDSCHAFTSSACHEN
Umgangsverfahren und Sorgerechtsstreitigkeiten treten nicht nur als Folgesachen bei einer Scheidung auf. Besonders belastend und schwerwiegend sind Sorgerechtsverfahren, die auf Veranlassung des Jugendamtes mit der Begründung einer Kindeswohlgefährdung betrieben werden. Entsprechende staatliche Eingriffe in die familiäre Gemeinschaft können bis zum vollständigen Sorgerechtsentzug und zur Fremdplatzierung der Kinder gehen. In diesen Verfahren stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihrer Rechtsposition Gehör zu verschaffen.
INTERNATIONALES FAMILIENRECHT
Bei ausländischen Ehen kommt es insbesondere im Trennungsfall häufig zu Zweifelsfragen über gerichtliche Zuständigkeiten und das anzuwendende Recht. Wenn Sie insoweit Fehler und Komplikationen vermeiden wollen, greifen Sie auf unsere Erfahrung und unser Wissen zurück.
GEWALTSCHUTZVERFAHREN
Nebenklagevertretung.