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ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT

Sie haben einen Rechtsstreit gewonnen und gleichwohl leistet Ihr Anspruchsgegner nicht. In dieser Situation sind Sie darauf angewiesen, dass Ihr Recht durchgesetzt wird. Das zu diesem Zweck bestehende Zwangsvollstreckungsverfahren ist streng formalisiert. Um erfolgreich zu Ihrem Recht zu kommen, sollten Sie auf unser Erfahrungswissen und unsere Durchsetzungsstärke in diesem Bereich zurückgreifen.
FORDERUNGSVOLLSTRECKUNG
Bei Geldforderungen bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Pfändung. Es sollte in jedem Einzelfall abgewogen werden, ob zum Beispiel eine Kontopfändung oder eine Lohnpfändung Aussicht auf Erfolg verspricht. Soweit Immobilien- oder sonstiges werthaltiges Eigentum besteht, können hier weitere Anknüpfungspunkte für eine zügige und kosteneffiziente Durchsetzung Ihrer Forderungen bestehen. Im eigenen Interesse sollten Sie sich hierzu an uns wenden.

RÄUMUNGSVOLLSTRECKUNG
Ist es nach einer Kündigung zu einer Räumungsklage und sodann zu einem Räumungsurteil gekommen, schließt sich die Vollstreckung daraus an. Durch unsere professionelle Beratung und Vertretung kann das Räumungsverfahren für den Vermieter deutlich beschleunigt werden. Eine immer häufiger gewählte Form ist etwa die Vollstreckung nach dem „Berliner Modell“, also die Entsetzung des Mieters aus der Wohnung unter Geltendmachung des Vermieterpfandrechts an dessen gesamter Einrichtung. Für Mieter wiederum stellt sich regelmäßig die Frage, ob im Räumungsverfahren Schutzanträge geboten sind. Auch insoweit stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

GEWALTSCHUTZANORDNUNGEN
Die klassischen Gewaltschutzsachen betreffen die häusliche Gewalt. Ferner werden Fälle der Nachstellung erfasst, also das sogenannte Stalking. In den entsprechenden Fällen ist die einstweilige Anordnung allein häufig nicht geeignet, den Schutz zu gewährleisten. Aufgrund der langjährigen Erfahrung in diesem Bereich geht unser Ansatz daher weit darüber hinaus. Zur effektiven Durchsetzung der einstweiligen Anordnung werden wir durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen tätig. Überdies stehen wir zur Kommunikation mit der Polizei zur Verfügung, um dort der Gewaltschutzanordnung die erforderliche Beachtung zu verschaffen. Ferner wird die Strafanzeigeerstattung und die Begleitung der sich daraus ergebenden Ermittlungs- und Strafverfahren durch uns übernommen. Die Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit gehen in Gewaltschutzverfahren deutlich über das sonst übliche Maß hinaus, etwa durch das Erfordernis dauerhafter Ansprechbarkeit auch außerhalb der Bürozeiten. Diesen besonderen Anforderungen stellen wir uns konsequent im Sinne des Schutzes Ihrer Person.